Ab 1. Juli 2024 verrechnet die ABS auf den Depotgebühren der Anlageberatung (Vermögensverwaltungsmandat, Anlageberatung Plus, Anlageberatung) die Mehrwertsteuer zum Normalsatz von 8,1 Prozent.
Bisher hat die ABS – im Gegensatz zum marktüblichen Vorgehen – darauf verzichtet, ihrer Kundschaft für gewisse Leistungen die Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen, die wir der Eidgenössischen Steuerverwaltung abliefern.
Mit einer Anpassung der Systeme ist es uns nun möglich, eine effiziente Abwicklung der Mehrwertsteuer vorzunehmen.
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