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Anders als Andere.

Am 29. November 2020 stimmt die Schweiz über die Konzernverantwortungsinitiative ab. Die Initiative fordert etwas, das eigentlich selbstverständlich sein sollte: Dass grosse Unternehmen auch im Ausland die Menschenrechte und internationale Umweltstandards respektieren. Tun sie dies nicht, sollen sie zur Rechenschaft gezogen werden können.

Multinationale Unternehmen beziehen nicht nur Rohstoffe aus verschiedenen Ländern, sondern lassen ihre Produkte oder Halbfabrikate auch weltweit herstellen. In diesen weltumspannenden Produktionsketten werden immer wieder Menschenrechte verletzt oder Umweltschäden verursacht.

Zwar haben die Unternehmen selbst ihren Hauptsitz oft in Ländern, wo Menschenrechte und Umweltschutz gesetzlich verankert sind. Aber ihre Tochterfirmen sind an Orten tätig, wo die Gesetze unzureichend sind oder nicht durchgesetzt werden. Die Alternative Bank Schweiz findet, dass alle Unternehmen ungeachtet der gesetzlichen Situation dafür verantwortlich sind, dass entlang der gesamten Produktionskette die Menschenrechte und Umweltstandards respektiert werden.

Freiwillige Massnahmen reichen nicht aus

Seit Ende der 1990er Jahre betonen viele multinational tätige Unternehmen, dass sie diese Verantwortung freiwillig übernehmen: Sie haben sich Leitlinien wie dem UN Global Compact oder den OECD-Leitsätzen für transnationale Unternehmen verpflichtet. Beide formulieren Grundsätze für ein verantwortungsvolles unternehmerisches Verhalten, die oft über geltendes Recht hinausgehen.

Trotzdem gibt es weiterhin zahlreiche Unternehmen, die es ausnutzen, dass nicht überall auf der Welt die gleichen Massstäbe gelten. In der Schweiz möchte die Konzernverantwortungsinitiative erreichen, dass grosse multinationale Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz sich dazu verpflichten, die Menschenrechte und Umweltstandards auch bei globalen Geschäften zu respektieren. Wäre ein Unternehmen, dessen Tochterfirmen in Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden verwickelt, könnte das Unternehmen dafür vor Gericht belangt werden, wenn es diese Tochterfirma faktisch kontrolliert.

Kleine und mittlere Unternehmen von der Initiative kaum betroffen

Die Gegner der Konzernverantwortungsinitiative argumentieren unter anderem, sie würde alle Schweizer KMU unter Druck setzen oder sogar in ihrer Existenz bedrohen. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Richtig ist, dass kleine und mittlere Unternehmen grundsätzlich von der Initiative ausgenommen sind, ausser sie sind in einem Hochrisikosektor tätig.

Als Hochrisikosektoren gelten der Abbau von oder der Handel mit Rohstoffen sowie der Handel mit Diamanten und Tropenholz. Der Bundesrat müsste periodisch überprüfen, welche Branchen als Hochrisikosektoren einzustufen sind. Die ABS teilt die so zum Ausdruck gebrachte Ansicht der Initiantinnen und Initianten, dass mit einem gewinnbringenden Hochrisiko-Geschäft auch grössere Verantwortung einhergehen muss.

Alle Anspruchsgruppen tragen Verantwortung

Für einen tiefgreifenden Wandel stehen nicht nur die Unternehmen in der Pflicht. Sie werden getragen von Investorinnen und Investoren, die auf einen guten Jahresabschluss und eine hohe Dividende hoffen. Und sie beliefern Kundinnen und Kunden, die möglichst billige Produkte erwarten. So tragen auch Investorinnen und Konsumenten dazu bei, dass manche Unternehmen den Gewinn über die Einhaltung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt stellen.

Die Rolle von Banken

Letztlich sind aus Sicht der ABS auch Banken mitverantwortlich, wenn Unternehmen in Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden verwickelt sind. Banken spielen eine tragende Rolle, indem sie den Unternehmen Kapital ihrer Anlagekundinnen und -kunden vermitteln. Oder sie treten selbst als Investorinnen auf. Dabei haben die Banken es in der Hand, wohin das Geld fliesst. Sie könnten Unternehmen, die Menschenrechte verletzen oder der Umwelt schaden, grundsätzlich ausschliessen.

Allerdings sieht die Konzernverantwortungsinitiative nicht vor, dass Banken für Verfehlungen haftbar gemacht werden können. Schweizer Banken würden aber bei Annahme der Initiative verpflichtet, Sorgfaltsprüfungen auf alle Geschäfte auszudehnen und die Empfehlungen, die daraus hervorgehen, zu berücksichtigen.

Aus Sicht der ABS wären für Banken deshalb zusätzliche Regeln nötig, die sie verpflichten, ihre Geschäftstätigkeit nach sozialen und ökologischen Kriterien zu gestalten. Die heutige Bankenregulierung ist einseitig auf die Minimierung von finanziellen Risiken ausgerichtet. Bis sich diesbezüglich etwas bewegt, braucht es öffentlichen Druck auf die Bankenbranche, wie beispielsweise aktuell beim Thema Klimawandel. Und es braucht Banken, die mit gutem Beispiel vorangehen und von sich aus darauf achten, dass alle ihre Geschäfte ökologisch und sozial verträglich sind.

Mit diesem Anliegen ist die ABS seit ihrer Gründung vor 30 Jahren unterwegs. Unternehmen, die unsere Ausschlusskriterien tangieren, finanziert die Bank nicht und empfiehlt sie ihrer Kundschaft auch nicht als mögliche Anlage. Angewendet werden diese Kriterien auch auf Tochterfirmen und wichtige Zulieferer.

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