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Am 13. Juni 2021 stimmt die Schweiz über das neue CO2-Gesetz ab. Es soll sicherstellen, dass wir in unserem Land konkrete, umsetzbare und verbindliche Massnahmen ergreifen, um die im Pariser Klimaabkommen vereinbarten Klimaziele erreichen zu können. Die ABS unterstützt das CO2-Gesetz. Sie sieht darin eine unverzichtbare Chance, beim Klimaschutz in der Schweiz entscheidend voranzukommen, auch wenn die vorgesehenen Massnahmen für den Finanzplatz Schweiz noch unzureichend sind.
Im Herbst 2020 sagten National- und Ständerat mit einer deutlichen Mehrheit «Ja» zum neuen, in zahlreichen Debatten und Kompromissen hart erarbeiteten, CO2-Gesetz. Dagegen reichte ein Zusammenschluss aus verschiedenen Verbänden, unter anderem aus der Auto- und Erdölindustrie, im Januar 2021 das Referendum ein. Deshalb stimmen die Schweizer Stimmberechtigten am 13. Juni über das neue CO2-Gesetz ab. Ein Ja ist aus Sicht der ABS unverzichtbar für den Klimaschutz.
Klimaschutz braucht konkrete Massnahmen
Das CO2-Gesetz soll dafür sorgen, dass der Treibhausgas-Ausstoss der Schweiz bis 2030 gegenüber dem Wert von 1990 halbiert wird. Die heutigen Massnahmen genügen bei Weitem nicht, um dieses Klimaziel zu erreichen. Das CO2-Gesetz kombiniert finanzielle Anreize, Investitionen in den Klimaschutz und technischen Fortschritt. Es sorgt mit Lenkungsabgaben dafür, dass sich klimafreundliches Verhalten lohnt. Einen Überblick über die konkreten Massnahmen, die das neue CO2-Gesetz vorsieht, finden Sie hier. Das CO2-Gesetz ist ein Meilenstein in der Schweizer Klimapolitik, und es wird auch von breiten Teilen der Wirtschaft unterstützt. Die ABS sieht in den geplanten Massnahmen überfällige und dringend nötige Schritte, um die Schweizer Klimaziele überhaupt noch erreichen zu können. Es reicht nicht aus, regelmässig Absichtserklärungen abzugeben und unverbindliche Ziele zu definieren. Wir brauchen konkrete Veränderungen, wie sie das CO2-Gesetz endlich vorsieht.
Den Finanzplatz Schweiz in die Pflicht nehmen
Das neue CO2-Gesetz beinhaltet auch Massnamen für den Schweizer Finanzplatz. Die FINMA und die Schweizer Nationalbank werden dazu verpflichtet, regelmässig die institutsbezogenen Klimarisiken sowie Risiken für die Finanzstabilität zu überprüfen und darüber Bericht zu erstatten. Die ABS begrüsst diese ersten Schritte, um den Schweizer Finanzplatz in die Verantwortung für den Klimaschutz zu nehmen. Allerdings reichen die vorgesehenen Massnahmen aus Sicht der ABS – ausgerechnet bei ihrer grössten Klimasünderin, dem Finanzplatz – bei Weitem nicht aus. In einer ausführlichen Stellungnahme mit Forderungen für einen klimafreundlichen Finanzplatz Schweiz geht die ABS weit über die im CO2-Gesetz vorgesehenen Schritte hinaus. Eine Berichterstattungspflicht wie sie das CO2-Gesetz vorsieht, ist zwar eine wichtige Grundlage, genügt aber nicht, um eine reelle Wirkung für den Klimaschutz zu erzielen. Darauf weist auch der Klimastreik Schweiz völlig zu Recht hin und kritisiert das Gesetz als unzureichend. Die ABS teilt diese Kritik, steht aber trotzdem klar hinter dem CO2-Gesetz. Wir sind der Ansicht, dass die mit dem neuen Gesetz insgesamt erzielten Fortschritte für den Klimaschutz unverzichtbar in der Schweiz sind.
Keine Zeit mehr verlieren
Die ABS setzt sich mit ihrer gesamten Geschäftstätigkeit seit ihrer Gründung vor 30 Jahren für Umwelt- und Klimaschutz ein. Aus unserer Sicht verlieren wir bereits mit dem Referendum gegen das CO2-Gesetz wertvolle Zeit – die Klimakrise wartet nicht, sie ist längst da. Die ABS ruft alle Menschen in ihrem Netzwerk auf, am 13. Juni abstimmen zu gehen und spricht sich für ein Ja zum CO2-Gesetz aus.