Kaufen Sie ein Stück ABS und ermöglichen Sie eine sozialere und ökologischere Wirtschaft und Gesellschaft.
Das Aktienkapital bildet das Fundament, auf dem die ABS Kredite vergibt. Je stärker dieses Fundament ist, desto mehr sinnvolle Projekte und Unternehmen kann die ABS finanzieren. Jede Aktionärin und jeder Aktionär leistet mit dem Erwerb von Aktien einen Beitrag dazu.
Warum in ABS-Aktien investieren?
Wirkungsvolle Investition
Das heisst: Die ABS kann mit einer Aktionärin, die 1'000 Franken in die Bank investiert, acht Mal so viel bewirken wie mit einem Kunden, der denselben Betrag auf sein ABS-Konto legt.
1'000 Franken Aktien = 8'000 Franken Kredit: Mit nominal 1'000 Franken ermöglichen Sie dank dem Hebel-Effekt eine Kreditsumme von 8'000 Franken.
210 Aktien
23 Aktien
5 Aktien
1 Aktie
Sinn- und wertvoll
- Der Wert der ABS-Aktien ist seit der Gründung vor über 30 Jahren parallel zum Wert der ABS als Unternehmen stetig gestiegen.
- Die ABS verfolgt eine moderate Dividendenpolitik: Der Gewinn wird in erster Linie zur Bildung von Reserven verwendet. Zudem erhält der Verein Innovationsfonds jährlich eine substanzielle Spende von der ABS sowie seiner Aktionärinnen und Aktionäre.
Passt das zu mir?
Sie wollen direkt ermöglichen und mitgestalten?
Dafür bieten ABS-Aktien eine gute Möglichkeit:
- Die ABS wünscht sich Aktionärinnen und Aktionäre, die die Vision der Bank teilen und ihre Mission langfristig unterstützen wollen.
- Wenn Sie Anlagen mit direkter positiver Wirkung in der Realwirtschaft suchen, ist die ABS-Aktie als Anlageprodukt gut geeignet.
- Als Aktionärin oder Aktionär werden Sie Miteigentümerin bzw. Miteigentümer der ABS. Sie können an der Generalversammlung teilnehmen, mitbestimmen und erhalten einen vertieften Einblick in die Tätigkeit der ABS.
- Sie werden am finanziellen Erfolg der ABS beteiligt. Der Aktienkurs steigt und sinkt abhängig vom Geschäftsverlauf der Bank. Dasselbe gilt für Dividendenausschüttungen.
- Bei ABS-Aktien gilt, ebenso wie für unser gesamtes Geschäftsmodell: Ethisches Handeln und positive Wirkung wiegen für uns schwerer als Profit. Die ABS betreibt eine moderate Dividendenpolitik.
Zu bedenken
- Grundsätzlich handelt es sich bei Aktien um eine risikobehaftete Anlageform. Obwohl die ABS-Aktien in den letzten Jahren nur geringe Wertschwankungen verzeichnete und ihr Wert insgesamt gewachsten ist, sollten Sie mit grösseren Schwankungen umgehen können.
- Generell wird empfohlen, bei Investitionen nicht mehr als 5 % des Anlagevermögens in Aktien eines einzelnen Unternehmens zu investieren.
Sie sind unsicher, ob ABS-Aktien zu Ihnen passen?
Steuerinformationen
Für das Geschäftsjahr 2023 wurde am 23. Mai 2024 eine Dividende (aus Reserven aus Kapitaleinlagen) ausbezahlt:
Titel | Brutto | 35 % VSt. | Netto |
A-Aktie (Nominalwert CHF 100.–) | CHF 1.- | CHF 0.– | CHF 1.- |
B-Aktien (Nominalwert CHF 1'000.–) | CHF 10.- | CHF 0.– | CHF 10.- |
Spenden von Dividenden an den Verein Innovationsfonds sind steuerlich absetzbar.
Titel | Valoren-Nr. | Steuerwert per 31.12.2023 |
A-Aktie (Nominalwert CHF 100.–) | 141'725 | CHF 175.– |
B-Aktien (Nominalwert CHF 1'000.–) | 141'724 | CHF 1'750.– |
Alle ABS-Aktien, die Sie 2024 zeichnen, werden in der Regel als Ansprüche in Ihr Depot eingebucht. Nach der Liberierung von zusätzlichem Aktienkapital im Laufe des ersten Quartals 2025 werden die Ansprüche in Aktien umgewandelt.
In der Steuererklärung werden Ansprüche als Vermögen aufgeführt.
Eine Dividende für das Geschäftsjahr 2024 wird – sofern die Generalversammlung eine bewilligt – erst 2025 ausgezahlt.
Falls Sie weitere Informationen zu Ihren Wertschriften benötigen, haben Sie die Möglichkeit, gegen eine Gebühr von CHF 150.– einen Steuerauszug zu bestellen.
Beim AIA handelt es sich um einen von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) festgelegten Standard. Er besagt, wie die Steuerbehörden der teilnehmenden Ländern untereinander Informationen zu den Bankkonten und Depots der ausländischen Steuerpflichtigen austauschen. Bisher haben rund 100 Länder, darunter auch die Schweiz, die Einführung des AIA beschlossen. Die Schweiz hat bereits mit verschiedenen AIA-Partnerstaaten eine Erklärung zur Einführung des AIA bzw. ein Abkommen zum AIA unterzeichnet. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) veröffentlicht auf ihrer Internetseite eine aktuelle Liste der AIA-Partnerstaaten der Schweiz. Weitere Informationen zum AIA finden Sie auf der Website des SIF.
Dokumente
Team Anlageberatung
062 206 16 16
anlageberatung@abs.ch