Ausschliessen und fördern – nach klaren Maximen
Als Leitlinie für unser tägliches Handeln haben wir Grundsätze definiert. Sie gelten für alle Geschäftsbereiche, namentlich das Kreditwesen, das Anlagegeschäft, das Geschäft mit Kundengeldern (Passivgeschäft), sowie die Finanzanlagen der Bank.
Die Grundsätze umfassen einerseits Ausschlusskriterien für Bereiche, in welche die ABS nicht investieren will, da sie aus unserer Sicht unseren Werten widersprechen oder nicht-nachhaltig sind. Andererseits definieren sie Geschäftsfelder – wir nennen sie Förderbereiche, welche die ABS aufgrund ihrer positiven Wirkung auf Gesellschaft und Umwelt fördern und ermöglichen will. Zudem enthalten sie Kriterien für die Bewertung von Unternehmen und Wertschriften für die Anlageberatung.
Wir sind uns bewusst, dass die Welt nicht schwarz-weiss, die Anwendung von Kriterien nicht immer eindeutig ist. Wir wägen nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis unserer Handlungsmaximen ab, bei Unklarheiten ziehen wir interne und externe Fachpersonen bei. In begründeten Fällen können Ausnahmen von der Geschäftsleitung bewilligt werden. Sie berichtet dazu jährlich an den Verwaltungsrat.
Unsere acht Handlungsmaximen
Transparenz
Die ABS strebt eine grösstmögliche Transparenz ihres Geschäftsmodells an. Sie veröffentlicht alle Kredite.
Keine Gewinnmaximierung
Die ABS will Gewinn erzielen, um ihre Eigenkapitalbasis zu stärken und die Weiterentwicklung der Bank zu sichern. Sie strebt aber nicht nach Gewinnmaximierung.
Fairness
Die ABS achtet auf einen fairen Umgang mit allen Anspruchsgruppen.
Solidarität
Mit ihrer Geschäftstätigkeit fördert die Bank die Bildung einer «Solidargemeinschaft» von Kapitalgeberinnen und -gebern einerseits und Kapitalnehmerinnen und -nehmern anderseits.
Ermöglichung
Im Rahmen ihrer Risikofähigkeit möchte die ABS eine positive gesellschaftliche und ökologische Wirkung ermöglichen.
Keine Spekulation
Die ABS spekuliert nicht zwecks Gewinnmaximierung. Kundengelder investiert sie langfristig in die reale Wirtschaft.
Vorsorgeprinzip
Soweit dies in ihrem Einflussbereich liegt, achtet die ABS darauf, mit ihrem Handeln beziehungsweise mit dem Handeln ihrer Kundinnen und Kunden keinen Schaden anzurichten. Dies gilt auch bei unvollständiger Wissensbasis über mögliche Schadensauswirkungen. Allerdings sollte dabei kein generelles Technologieverbot verfügt werden.
Verursachergerechtigkeit
Bei der Ausgestaltung ihrer Geschäftstätigkeit und der Ausgestaltung der Gebühren und Konditionen achtet die ABS sowohl auf Verursachergerechtigkeit als auch auf Solidarität.