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Anders als Andere.

Mitwirkung des Personals wird bei der ABS grossgeschrieben. In der Charta der ABS ist das Mitwirkungsrecht festgehalten: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eingeladen und berechtigt, nicht nur ihre Meinung aktiv einzubringen, sondern auch Mitverantwortung für die ABS zu übernehmen. Und das tun sie seit 30 Jahren.

Am 31. März 1992 wurde die Personalvereinigung gegründet. Damit sie an der ihrer ersten GV ihr Stimmrecht ausüben konnte, wurden ihr gleich von Beginn an ABS-Aktien übertragen. Unterdessen sind es 400. Damit ist die Personalvereinigung eine wichtige Stimme an der Generalversammlung, besonders wenn es um Anliegen von Mitarbeitenden geht.

Aber nicht nur an der Generalversammlung hat die Personalvereinigung ein Wort mitzureden. Ein vom Personal gewählter Ausschuss, der PVA, vertritt die Vereinigung gegenüber der Geschäftsleitung, denn deren Mitglieder gehören der PV nicht an. Darüber hinaus steht der Personalvereinigung ein Sitz im Verwaltungsrat der ABS zu, wo die oder der Delegierte die Interessen der Mitarbeitenden vertreten und strategische Entscheide der ABS mitgestalten kann.

30 Jahre nach ihrer Gründung engagieren sich auch heute ABS-Mitarbeitende in der Personalvereinigung. Neu ist höchstens das hybride Format: So konnten sich an der diesjährigen Vollversammlung im April Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Standorte sowie aus dem Home Office einbringen (mit und ohne Kamera) und so von ihrem Mitwirkungsrecht Gebrauch machen.