Einlagekonto eröffnen
Bitte beachten Sie:
Wir eröffnen Konten ausschliesslich für Vereine, die ihren Sitz in der Schweiz haben. Ihr Verein sollte zudem mindestens drei Vorstandsmitglieder haben.
So gehen Sie vor:
- Für die Eröffnung eines Einlagekontos müssen Sie an einem unserer Standorte vorbeikommen. Als Voraussetzung für einen Termin füllen Sie bitte das unten stehende Kontaktformular aus.
- Laden Sie am Schluss des Kontaktformulars folgende Dokumente hoch:
die Statuten des Vereins oder der Stiftung, ein Vorstandsprotokoll, in dem die Kontoberechtigungen festgehalten sind, ggf. einen Handelsregister-Auszug (siehe unten, benötigte Dokumente). - Eine Beraterin oder ein Berater der ABS wird Ihre Unterlagen prüfen und sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte die Eröffnung möglich sein, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin. Bei der Eröffnung müssen die für das Konto zuständigen Personen des Vorstandes anwesend sein (mindestens zwei Personen).
Benötigte Dokumente
Ohne Eintrag im Handelsregister Ihr Verein führt kein Gewerbe nach kaufmännischer Art und ist nicht revisionspflichtig und ist nicht im Handelsregister eingetragen. | Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (Pass, ID, Führerausweis) aller Eröffnerinnen oder Eröffner Kopie der unterzeichneten Statuten, in denen Name, Sitz und Zweck des Vereins sowie die Unterschriftenregelung ersichtlich sind (einzeln oder zu zweien?) Kopie des unterzeichneten Vorstandsprotokolls, in dem alle unterschriftsberechtigten Personen mit Name und Funktion aufgeführt sind. Es müssen mindestens drei Personen sein, z.B. Präsidentin oder Präsident, Kassierin oder Kassier, Aktuarin oder Aktuar. |
Mit Eintrag im Handelsregister Ihr Verein führt ein Gewerbe nach kaufmännischer Art oder ist revisionspflichtig und ist im Handelsregister eingetragen. | Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises (Pass, ID, Führerausweis) aller Eröffnerinnen oder Eröffner Kopie der unterzeichneten Statuten, in denen Name, Sitz und Zweck des Vereins sowie die Unterschriftenregelung ersichtlich sind (einzeln oder zu zweien?) Kopie des unterzeichneten Vorstandsprotokolls, in dem alle unterschriftsberechtigten Personen mit Name und Funktion aufgeführt sind. Es müssen mindestens drei Personen sein, z.B. Präsidentin oder Präsident, Kassierin oder Kassier, Aktuarin oder Aktuar. Handelsregisterauszug, nicht älter als 12 Monate |